Anwält*innen

Kosten

Allgemeines:

Unsere Gebühren richten sich im Regelfall bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

In Fällen, in denen absehbar ist, dass die gesetzlichen Gebühren des RVG den entstehenden Arbeitsaufwand nicht decken, werden wir Ihnen den Abschluss einer Honorarvereinbarung vorschlagen. Gemäß dieser Vereinbarung werden wir dann für eine Pauschale oder einen bestimmten Stundensatz für Sie tätig. Die Honorarvereinbarung werden wir mit Ihnen individuell verhandeln und schriftlich festhalten.

Erstberatung:

Die Gebühr für eine Erstberatung richten sich nach dem Sachverhalt. Sie beträgt maximal 190 Euro zuzüglich der auf das Honorar entfallenden Mehrwertsteuer. Wieviel eine Erstberatung in Ihrem Fall kostet, klären wir auf Nachfrage vorher mit Ihnen am Telefon.

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe:

Wenn Sie über ein nur geringes Einkommen verfügen, haben Sie die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen. Die Landeskasse übernimmt bei bewilligter Beratungshilfe die Rechtsanwaltsvergütung für den außergerichtlichen Teil eines Rechtsstreits, also beispielsweise eine Beratung, ein Antrags- oder Widerspruchsverfahren. Sie haben an uns dann lediglich ein pauschales Honorar in Höhe von 15 Euro zu entrichten. Bitte beantragen Sie die Beratungshilfe vor der Erstberatung bei der Rechtsantragsstelle am Amtsgerichts Ihres Wohnortes. Zum Nachweise Ihrer Einkommensverhältnisse legen Sie dort bitte bei Bezug von Sozialleistungen Ihre aktuellen Bewilligungsbescheide vor, Ihre Lohnabrechnungen der letzten sechs Monate, bei selbständiger Tätigkeit den letzten Einkommenssteuerbescheid, Kontoauszüge der letzten drei Monate und Ihren Mietvertrag vor.

Sollte sich der Rechtsstreit bereits im gerichtlichen Verfahren befinden, kann Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Die Landeskasse übernimmt dann die anfallenden Gerichtskosten einschließlich der Kosten für Sachverständige, Dolmetscher*innen und die anwaltliche Vertretung. Zur Beantragung von Prozesskostenhilfe müssen Sie eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausfüllen, unterzeichnen und Ihre Einkommensverhältnisse mit den oben genannten Unterlagen belegen.

Das Formular finden Sie hier:
→ PKH Formular (PDF)

Rechtsschutzversicherung:

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, bitte wir Sie zu prüfen, ob diese die Kosten für die von Ihnen beauftragte anwaltliche Beratung oder Vertretung abdeckt und ob von Ihnen trotzdem Kosten im Rahmen eines Selbstbehalts zu tragen sind. Wir können unser Honorar dann unter Umständen auch direkt mit Ihrer Versicherung abrechnen.


Kontakt
Mail:beck@blkr-berlin.de
Tel.:030 987 654 32