Anwält*innen

Asylrecht

Wir beraten Sie in allen Bereichen des Asylrechts und unterstützen Sie in allen Stadien Ihres Asylverfahrens.

Dublin-Verfahren

Wenn Sie in Deutschland einen Asylantrag stellen, kann es sein, dass zunächst ein anderer europäischer Staat für die Prüfung Ihres Asylbegehrens zuständig ist. In diesem Fall wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein so genanntes „Dublin-Verfahren" eingeleitet.

Die Dublin-III-Verordnung enthält die grundsätzlichen Regelungen dazu, welcher europäische Staat für die Prüfung Ihres Asylantrags zuständig ist. Eine Zuständigkeit kann beispielsweise für den Staat bestehen, der von Ihnen zuerst betreten wurde, in dem Sie bereits einen Asylantrag gestellt oder durch dessen Behörden Sie ein Visum erhalten haben, aber auch der Staat, in dem bereits Familienangehörige von Ihnen leben.

Da in diesem Fall oft die Überstellung in einen anderen europäischen Staat droht, empfiehlt sich der frühzeitige Kontakt zu einer Rechtsanwält*in, falls Anhaltspunkte für die Zuständigkeit eines anderen europäischen Staates vorliegen.

Nationales Verfahren

Das nationale Asylverfahren in Deutschland schützt diejenigen Menschen, die wegen der ihnen zugeschriebenen Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt werden. Dieser Schutz ist sowohl im deutschem Recht, etwa in Art. 16a GG und im Asylgesetz, als auch im Recht der Europäischen Union und völkerrechtlich über die Genfer Flüchtlingskonvention normiert.

In diesem komplexen Feld nehmen wir für Sie eine umfassende Würdigung Ihrer asylrechtlichen Ansprüche vor und vertreten Sie gemäß Ihrer Interessen in Ihrem Asylverfahren. Dies umfasst sowohl die Vertretung gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, als auch vor allen deutschen Gerichten.


Kontakt
Mail:beck@blkr-berlin.de
Tel.:030 987 654 32